1. Die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Engadin Mountain Bike Tours.
1.1. Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen nicht Anwendung.
Werden Ihnen durch die Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungen vermittelt, schliessen Sie den Vertrag mit
diesen Unternehmen ab und es gelten deren eigene Vertragsbedingungen. In diesen Fällen ist die Engadin Mountain Bike Tours nicht die Vertragspartei.
1.2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und der Engadin Mountain Bike Tours kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei
der Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und Engadin Mountain Bike Tours wirksam. Meldet eine buchende Person
weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren vertraglichen wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.
2. Leistungen
Die Leistungen ergeben sich aus dem Prospekt/Homepage und den Detailbeschrieben. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn Sie von
der Buchungsstelle schriftlich oder vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen der Engadin Mountain Bike Tours beginnen, wenn in der Reisebeschreibung nicht anders vermerkt
ab den auf den Beschrieben und Prospekten angegebenen Hotels oder Treffpunkten. Für die Anreise und das pünktliche Eintreffen sind Sie selber verantwortlich.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus den verschiedenen Imprimaten und aus der Homepage. Die Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken. Bei
Kunden aus den EU Ländern nehmen wir auch Euros zum Tageskurs als Zahlungsmittel. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Preisänderungen siehe Ziffer
7. Die Preise verstehen sich als Nettopreise. Bei Erhalt der Buchungsbestätigung sind bei Mehrtagesprogrammen folgende Anzahlungen zu leisten: 30% des Gesamtpreises pro Person.
Restzahlung
Die Restzahlung hat bis spätestens 15 Tage vor Antritt der Reise zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann die Engadin Mountain Bike Tours die Reiseleistung
verweigern und Bearbeitungsgebühren geltend machen.
4. Kurzfristige Buchungen
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 15 Tage vor Reiseantritt, ist der gesamte Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig.
5. Annullierungskosten
Sagen Sie die Reise innerhalb der folgenden Fristen vor Reisebeginn ab, wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden folgende Annullierungskosten
erhoben:
15 - 8 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
7 - 0 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
Ersatzreisende
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie eine Ersatzperson benennen.
6. Versicherungen
Es sind keine Versicherungen inbegriffen. Der obligatorische Versicherungsschutz für die kombinierte Annullierungskosten und extra Rückreise Versicherung ist Sache des
Teilnehmers.
Velodiebstahl und Haftpflichtversicherung
Bei den begleiteten Touren ist für Mountain Bikes die zur Verfügung gestellt werden eine Diebstahlversicherung inbegriffen. Wenn Sie Ihr eigenes Mountain Bike Mitnehmen,
sind Sie für sämtliche Versicherungen selber verantwortlich.
7. Programm und Preisänderungen
Änderungen vor Vertragsabschluss. Die Engadin Mountain Bike Tours behält sich ausdrücklich vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und
auf der Preisliste vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientieren wir Sie über diese Änderungen.
Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Die Engadin Mountain Bike Tours wird die Preiserhöhungen bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
vornehmen.
8. Programmänderungen nach Ihrer Buchung
Die Engadin Mountain Bike Tours behält sich vor, das Reiseprogramm zu ändern, wenn unvorgesehene oder nicht anwendbare Umstände es erfordern. Die Engadin Mountain Bike
Tours bemüht sich Ersatzleistungen anzubieten.
9. Reiseabsage durch die Engadin Mountain Bike Tours
Die Engadin Mountain Bike Tours ist berechtigt die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigter Anlass besteht. In diesem Falle zahlt
Ihnen die Engadin Mountain Bike Tours den bezahlten Preis zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
10. Mindestteilnehmerzahl
Für die von Engadin Mountain Bike Tours angebotenen Angebote gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Diese finden Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung. Beteiligen sich an
einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann die Engadin Mountain Bike Tours die Reise bis spätestens 7 Tage vor dem festgelegten Beginn absagen. Falls
die Engadin Mountain Bike Tours die Reise mit weniger Personen trotzdem durchführt, ist dies kein Grund für eine Annullierung.
11. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Massnahmen oder Streiks können die Engadin Mountain Bike Tours veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall bemühen wir
uns Ihnen eine Ersatzreise anzubieten.
Programmänderungen und Leistungsausfälle während der Reise
Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen die Engadin Mountain Bike
Tours eine ev. Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und der Dienstleistung.
12. Leistungsstufen
Sollte die ausgewählte Leistungsstufe für einen Teilnehmer/in zu hoch sein, so kann die Reiseleitung im Interesse der Gruppe eine Teilnahme an den Touren ablehnen. Sie
wird bemüht sein, ein Ersatzprogramm anzubieten. Die Kosten dafür gehen zu Lasten des/der Teilnehmers/in.
Sie treten die Reise an, können diese aber nicht beenden
Sollten Sie die Reise aus irgend einem Grund vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Arrangement nicht zurückerstattet werden. Allfällige nicht bezogene Leistungen
werden Ihnen unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr zurückbezahlt.
In dringenden Fällen ist Ihnen die Reiseleitung bei der Organisation der Rückreise und Rückführung von Gepäck usw. behilflich.
13. Beanstandungen
Beanstandungen werden nur in schriftlicher Form bis 30 Tage nach Reiseabschluss entgegen genommen. Wenn möglich soll die Beanstandung direkt vor Ort mit der Reiseleitung
abgehandelt werden. Die Reiseleitung ist bemüht, innert 24 Stunden Abhilfe zu leisten.
14. Sicherheit
Sie üben ihren Sport auf eigenes Risiko aus. Für daraus resultierende Unfälle oder körperliche Schäden übernimmt die Engadin Mountain Bike Tours keine Haftung. Für die
Einhaltung der landesüblichen Strassenverkehrsvorschriften ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
15. Haftungsbeschränkung / Haftungsausschlüsse
Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung, so kann sich die Engadin Mountain Bike Tours auf
diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen.
Die Engadin Mountain Bike Tours haftet nicht, wenn Versäumnisse auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
Versäumnisse Ihrerseits vor der Reise
Auf unvorgesehene oder nicht anwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Einbindung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt,
Wetterlage oder auf ein Ereignis, welches die Engadin Mountain Bike Tours nicht vorsehen oder abwenden konnte.
Fahrpläne
Auch bei sorgfältiger Reiseorganisation können wir die Einhaltung von Fahrplänen usw. nicht garantieren. Verzögerungen im Ablauf der Reise können dadurch entstehen. In
diesen Fällen haften wir nicht.
Adresse Ombudsmann
Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
Postfach
4601 Olten
Anwendbares Recht
Auf die Rechtbeziehungen zwischen Ihnen und der Engadin Mountain Bike Tours ist Schweizer Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Celerina. Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.


